Vorsorge - ein Leben lang
Von Kindesbeinen an bis ins hohe Alter empfehlen wir die folgenden Vorsorgeuntersuchungen:
Bis zum 2. Lebensjahr sollen Sie Ihre Kinder von einer AugenärztIn untersucht lassen. Wenn Sehstörungen wie z. B. das Schielen rechtzeitig erkannt werden, können wir mit unserer Schielbehandlung in der Sehschule dafür sorgen, dass es keine lebenslange Beeinträchtigung gibt (siehe auch Kindersprechstunde).
Für Kinder in den ersten 10 bis 15 Jahren empfehlen regelmäßige Untersuchungen in der Sehschule mit Prüfung der Brillenwerte und des Sehens, der Schielneigung und anderer Parameter. Dies hilft, um gute Schulleistungen möglich zu machen.
Ab 40 Jahren ist eine regelmäßige Untersuchung zu empfehlen, damit Augenerkrankungen wie der Graue Star und der Grüne Star (Glaukom) frühzeitig erkannt und behandelt werden können.
- Wir bieten Ihnen zusätzlich zu der Basis-Glaukomuntersuchung eine erweiterte Glaukomdiagnostik1 an. Hierbei untersuchen wir den Sehnervenkopf mit Hilfe einer Laser-Kamera (Topographie). So können Veränderungen erkannt werden, bevor es zur einer Erkrankung kommt.
- Früherkennung für altersabhängige Makula-Degeneration (SMD)1 u. a. mit Fluoreszenzangiographie und OCT (s.u.)
- PASCAL-Kontourtonometrie1 (bei Grünem Star)
Ab 45 Jahren empfehlen wir Autofahrern eine Augenuntersuchung1, mit dem Sie alle zwei Jahre überprüfen lassen sollten, ob ihre Augen noch verkehrstauglich sind. Ab dem 60. Lebensjahr ist es laut ADAC ratsam, die Sehfähigkeit einmal im Jahr zu kontrollieren.
Für Diabetiker empfehlen wir eine jährliche Kontrolle. Diese Untersuchung ist eine Kassenleistung.
Kurzsichtigen empfehlen wir eine Netzhaut-Vorsorgeuntersuchung1. Dabei werden die äußeren Netzhautbereiche bei erweiterter Pupille kontrolliert.
Spezialdiagnostik wie z. B. OCT und Nacht- bzw. Farbensehen bieten wir natürlich ebenso an. OCT dient z. B. der Diagnostik der trockenen Maculadegeneration.
Spezielle Biometrie, auch mit dem IOL-Master hilft bei der Berechnung der Iontraokularlinse bei Cataract-OP (Grauer Star).
1 Wahlleistung aus den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL),
die Patienten und Patientinnen selbst bezahlen